Streitwert/Gegenstandswert
Der Streitwert ist der Wert
des Gegenstandes der Tätigkeit. Er
ist maßgebend für die Bemessung der Gebühren, sofern
diese nach Streitwert berechnet werden. Er kann maßgebend sein
für die Zuständigkeit der Gerichte, für die Statthaftigkeit
der Einlegung eines Rechtsmittels. Er bestimmt sich bei Geldansprüchen
nach der Höhe des Anspruches.
Bei sonstigen Angelegenheiten nach bestimmten Regeln, beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten nach der Höhe des Einkommens oder bei mietrechtlichen Angelegenheiten nach der Höhe des Mietzinses.
Inkasso
Unter Inkasso versteht man die Beitreibung einer ausstehenden
Forderung. Die Beitreibung einer Forderung ist in unterschiedliche Bereiche
aufgeteilt, so beispielsweise in ein erstes anwaltliches Mahnschreiben,
in ein gerichtliches Mahnverfahren oder aber in Tätigkeiten im Bereich
der Zwangsvollstreckung.
Selbstbeteiligung
Im Bereich der Versicherungen (Beispiel Rechtschutzversicherung
oder Kaskoversicherung) bedeutet dies den Anteil, den der Versicherungsnehmer
im Schadensfalle selbst zu tragen hat. Ob eine solche Selbstbeteiligung
vereinbart wurde, ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Bei einer Rechtschutzversicherung
sollte dies vor Beauftragung eines Anwalts geprüft werden.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe
In allen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit, sei es im
Bereich der Beratung, der vorgerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung
aber auch in der Zwangsvollstreckung besteht die Möglichkeit, staatliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch besteht, sofern die eigenen
wirtschaftlichen Verhältnisse den Rechtssuchenden nicht in die Lage
versetzen, die Kosten aus der eigenen Tasche zu tragen.
Nähere Einzelheiten und Informationen können Sie bei uns jederzeit
erfragen.