„Schaffa Schaffa Häusle baua...“ – dieses Zitat kennt nicht nur der Schwabe.
Ein Traum soll Wirklichkeit werden.
Damit daraus kein Alptraum wird prüfen wir bereits vor dem ersten Spatenstich den Inhalt der abzuschließenden Verträge, wie z.B. Ihren Darlehensvertrag, Ihren Architektenvertrag, Ihren Kaufvertrag oder Werkvertrag auf Inhalt und rechtliche Tragweite.
Während oder nach der Bauphase auftretende Schwierigkeiten, angefangen
bei Baumängeln, Verzögerungen des Baus oder schlimmstenfalls
bis zur Insolvenz Ihres Baupartners, erörtern und finden wir gemeinsam
mit Ihnen Lösungen , egal ob es sich um Verträge nach VOB (Verdingungsordnung
für das Bauwesen) oder BGB handelt.